Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Steirische Breitband- und Digital- infrastrukturgesellschaft m.b.H. (SBIDI)) ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://sbidi.eu/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Videos werden über externe Hostingprovider (YouTube) eingebunden. Die eingebetteten Videos sind fallweise ohne Untertitel, Audiodeskription oder Textalternative (WCAG-Erfolgskriterien unter 1.2 Alternative für zeitbasierte Medien).

Bei Zoom von 400 Prozent wird die Navigation zweizeilig oder das Burgermenü wird angezeigt, die Navigation ist nur mehr bedingt möglich. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow.

Auf Touchscreens kann man mit Screenreadern, ohne das Burgermenü zu öffnen, auf das darunterliegende unsichtbare mobile Untermenü tabben. Dies ist nicht Best Practice.

Bei der Suche wird der Fokus nicht zu den Suchergebnissen gesetzt. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge.

Die Navigation insbesondere das mobile Burgermenü enthält einige Mängel bei ARIA Attributen. Nicht vollständig erfüllt ist damit Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert.

Der Seiteninhalt hat keine main-Landmark und ist damit semantisch nicht korrekt ausgezeichnet. Nur mit Einschränkungen erfüllt ist dadurch Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen.

Wird beim externe Bestellformular https://bestellen.sbidi.eu/ auf den Button “Hier entlang!” geklickt, weil die Adresse nicht gefunden oder noch keine Adresse vergeben wurde, wird der Fokus nicht auf das Eingabefeld gesetzt, sondern auf den Link “Zurück zur Adress-Suche”, das Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge wird dadurch nur teilweise erfüllt. Die Fehlererkennung und Fehlervermeidung der Eingabefelder erfüllen nur teilweise die Erfolgskriterien 3.3.1 Fehlererkennung und 3.3.3 bzw. 3.3.4 Fehlervermeidung.

An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Einige Linktexte sind nicht selbsterklärend. Sämtliche Inhalte der Webseite entsprechend zu aktualisieren, wäre eine unverhältnismäßige Belastung (2.4.4 Zweck von Links im Kontext).

Nicht alle Bilder und Grafiken (wie z.B. Logos) haben einen passenden Alternativtext bzw. fehlt der Alternativtext. (WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1. Nicht-Text-Inhalt, 1.4.5 Text statt Grafik wird verwendet).

Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschrifthierarchie bzw. sind auch die Überschriften nicht durchgehend kontextunabhängig verständlich. Texte sind nicht immer im Sinne der Kriterien strukturiert. (WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 Info und Beziehungen, 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge, 2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Labels).

Die PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Eine Überarbeitung von sämtlichen PDF-Dokumenten stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Seiten und Dokumenten haben. Wir sind bemüht, den Inhalt auf Anfrage barrierefrei aufzubereiten und auszutauschen bzw. um eine barrierefreie Alternative zu ergänzen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA im Juni 2025. Überprüft wurden 3 Seiten: Startseite, Kontakt- und Datenschutzseite.

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Die Website befindet sich derzeit in einer umfassenden Prüfung auf Barrierefreiheit. Die hier gemachten Angaben basieren auf vorläufigen Ergebnissen und werden regelmäßig aktualisiert. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote zu verbessern.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Steirische Breitband- und Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (SBIDI)
St.-Peter-Gürtel 10b, 1.OG
8042 Graz

office@sbidi.eu

+43 316 231577
Telefonzeiten: Mo – Fr von 9 – 13 Uhr

Zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren